Rechtsprechung
BVerwG, 26.03.1974 - IV B 173.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Baugenehmigung für die Errichtung eines Weidestalles - Betrieb einer Pferdezucht
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.1973 - VIII 1417/72
- BVerwG, 26.03.1974 - IV B 173.73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68
Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich
Auszug aus BVerwG, 26.03.1974 - IV B 173.73
Diese Frage kann indessen in einem künftigen Revisionsverfahren nicht grundsätzlich entschieden werden, weil es in dieser Beziehung auf die Umstände des Einzelfalles ankommt, da nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats bei § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG immer darauf abzustellen ist, ob das Vorhaben "nach Lage der Dinge" wegen seiner Zweckbestimmung "hier und so" sinngemäß nur im Außenbereich untergebracht werden kann (Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 - BVerwGE 34, 1 [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68] [2]).Auf einer Abweichung von der eine Fischerhütte betreffenden Entscheidung BVerwGE 34, 1 ff. [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68] kann das Berufungsurteil offensichtlich nicht beruhen.
Aus den vorstehend erörterten Erwägungen folgt aber zugleich, daß in dieser Frage auch eine von BVerwGE 34, 1 ff. [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68] abweichende grundsätzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu erwarten ist, so daß auch insoweit eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ausscheidet.
- BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70
Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"
Auszug aus BVerwG, 26.03.1974 - IV B 173.73
Unter zutreffender Bezugnahme auf diese Rechtsprechung ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG nur in Betracht komme, wenn das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllt ist und wenn es sich um auf lange Dauer berechnete und auf Dauer lebensfähige Planungen handelt (vgl. dazu insbesondere das Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 9.70 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 101 S. 59 [63]).